Behandlungshonorare

Allgemeine Information

Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und ist bei allen Privatkassen und bei der Beihilfe erstattungsfähig.

Physiotherapie

Unsere Praxis hat eine gesetzliche Kassenzulassung für Physiotherapie.

Physiotherapie für privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten:

Unsere Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung physiotherapeutischer Leistungen auf einem Rezept und wird nach der aktuellen Preisliste für Privatversicherte und Selbstzahler in Rechnung gestellt. Sie ist erstattungsfähig bei allen Privatkassen und Beihilfestellen. Die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten durch Ihre Privatversicherung richtet sich hier nach der Leistungsbeschreibung Ihres Versicherungstarifes.

Osteopathie und Naturheilkunde

Wenn Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, oder Heilpraktikerleistungen als zusätzliche Versicherungsleistungen in Ihre Krankenversicherung eingeschlossen haben, besteht seitens Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle eine Leistungszusage für die Erstattung von Osteopathie und Heilpraktikerbehandlungen. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und ist bei allen Privatkassen und Beihilfe erstattungsfähig.

Selbstzahler

Behandlung: Dauer: Honorar:
Osteopathie ab 100,00 €
Manuelle Therapie 25 min. 35,00 €
Krankengymnastik 25 min. 32,00 €
Massage 30 min.
60 min.
30,00 €
60,00 €
Lymphdrainage 30 min.
45 min.
60 min.
30,00 €
45,00 €
60,00 €
Shiatsu 50 bis 60 min. 65,00 €
Polarity 60 min. 80,00 €
Integrative Leibtherapie 60 min. 80,00 €
Yoga 60 min. 60,00 €
Heiße Rolle 12,00 €
Fango 15,00 €
Naturmoor 22,00 €
Preise für das Gruppenangebot auf Anfrage

Honorare: (Stand 1. Januar 2019)

Patienten – Therapeuten Vertrag für Osteopathie

Abrechnung

1. Der Vertrag über eine osteopathische oder heilpraktische Behandlung ist ein Dienstvertrag. Grundsätzlich ist dies eine private Leistung; die Höhe der Vergütung wird ausschließlich in Anlehnung an die für Osteopathen und Heilpraktiker geltende Gebührenordnung GVO und GebüH errechnet. Mit Kenntnisnahme des Kostenvoranschlages gilt der Gebührensatz als vereinbart.

2. Die Abrechnung erfolgt immer nach Leistung (Anamnese, Tests, behandelte Strukturen, sowie Berichtserstellung). Für gesetzlich versicherte Patienten und Selbstzahler wird ein Satz von 100 bis 120 Euro erhoben. Das Honorar für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte wird über die Gebührentabelle für Heilpraktiker (GebüH) berechnet.

3. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach der Behandlung in Bar oder per EC-Karte fällig

4. Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Höhe der Privatpatient einen Erstattungsanspruch gegen ein Krankenversicherungsunternehmen und / oder Beihilfestelle oder sonstigen Kostenträgern besitzt. Die Höhe etwaiger Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt des Krankenversicherungsvertrages, bzw. nach den individuellen Verhältnissen (Familienstand), die für die Höhe der Beihilfe maßgebend sind. Auch wenn Krankenversicherungsunternehmen, bzw. Beihilfestellen im Wege der Verwaltungsordnung für die Angemessenheit der Vergütung für osteopathische, heilpraktische oder physiotherapeutische Leistungen Höchstsätze festgelegt haben, berühren diese jedoch nicht das private Rechtsverhältnis und somit die Vereinbarung über die Höhe der Vergütung zwischen Therapeut und Patient. Der privatversicherte, bzw. beihilfeberechtigte Patient muss also damit rechnen, dass er seine Aufwendung nicht voll erstattet bekommt.

Ausfallgebühr

5. Eine Absage des Termins sollte nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch bis 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen. Diese Vereinbarung gilt gleichermaßen für privat- als auch für gesetzlich versicherte Patienten. Um Wartezeiten zu vermeiden und eine optimale Auslastung unserer Praxis gewährleisten zu können, müssen wir nicht rechtzeitig abgesagte Termine mit einer Ausfallgebühr von 90,00 Euro in Rechnung stellen.

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Vielen Dank für Ihr Verständnis

Patienten – Therapeuten Vertrag für Physiotherapie

Abrechnung

1. Kassenrezepte: Die Zuzahlungen für physiotherapeutische Leistungen, per Heilmittelverordnung, ist zu Beginn der Therapie, in Bar oder per EC-Cash zu zahlen.

2. Privatrezepte: Die privaten Heilmittelverordnungen kommen am Therapieende, oder bei Abbruch, zur Abrechnung. Die Höhe der Vergütung wird in Anlehnung an die für Physiotherapeuten geltende Gebührenordnung errechnet. Mit Kenntnisnahme des Kostenvoranschlages (aktuelle Preisliste) gilt der Gebührensatz als vereinbart.

3. Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Höhe der Privatpatient einen Erstattungsanspruch gegen ein Krankenversicherungsunternehmen und / oder Beihilfestelle oder sonstigen Kostenträgern besitzt. Die Höhe etwaiger Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt des Krankenversicherungsvertrages, bzw. nach den individuellen Verhältnissen (Familienstand), die für die Höhe der Beihilfe maßgebend sind. Auch wenn Krankenversicherungsunter-nehmen, bzw. Beihilfestellen im Wege der Verwaltungsordnung für die Angemessenheit der Vergütung für physiotherapeutische Leistungen Höchstsätze festgelegt haben, berühren diese jedoch nicht das private Rechtsverhältnis und somit die Vereinbarung über die Höhe der Vergütung zwischen Therapeut und Patient. Der privatversicherte, bzw. beihilfeberechtigte Patient muss also damit rechnen, dass er seine Aufwendung nicht voll erstattet bekommt.

Ausfallgebühr

4. Eine Absage des Termins sollte nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch bis 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen. Diese Vereinbarung gilt gleichermaßen für privat- als auch für gesetzlich versicherte Patienten. Um Wartezeiten zu vermeiden und eine optimale Auslastung unserer Praxis gewährleisten zu können, müssen wir nicht rechtzeitig abgesagte Termine mit einer Ausfallgebühr von 20,00 Euro pro 30 Min. in Rechnung stellen.

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Vielen Dank für Ihr Verständnis